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Frauenpaare & Solo-Frauen

Unerfüllter Kinderwunsch

 Auch Frauenpaare und Solo-Frauen möchten sich den Wunsch vom eigenen Kind erfüllen. Hier besteht die Möglichkeit eine Behandlung mit Spendersamen durchzuführen. Wir begleiten Sie auf Ihrem ganz persönlichen Kinderwunschweg. 
Für nähere Informationen vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch.

Frauenpaare

Auch in vielen lesbischen Partnerschaften ist der Wunsch nach einem eigenen Kind groß. Wir unterstützen Frauenpaare auf ihrem persönlichen Kinderwunschweg: die Paare müssen dafür nicht verheiratet sein oder sich in einer eingetragenen Partnerschaft befinden.

Bei Frauenpaaren besteht die Möglichkeit eine Behandlung mit Spendersamen durchzuführen. Die Spendersamenbehandlung kann im Rahmen einer intrauterinen Insemination oder einer künstlichen Befruchtung erfolgen.

In einem unverbindlichen Erstgespräch informieren wir Sie über die unterschiedlichen Behandlungsoptionen und unsere kooperierenden Samenbanken. Nach sorgfältigen Untersuchungen werden wir gemeinsam mit Ihnen die passende Behandlungsmethode auswählen und weitere Schritte besprechen. Die Krankenkasse beteiligt sich bisher leider nicht an den Behandlungskosten. 

Für eine Behandlung mit Spendersamen ist eine rechtliche und psychosoziale Beratung im Vorfeld notwendig. 

Unsere Kooperationspartner sind hier: Samenbank Berlin, Berliner Samenbank und die European Sperm Bank.

Solo-Frauen

Auch bei alleinstehenden Frauen ist der Kinderwunsch eine große Herzensangelegenheit. Wir begleiten auch „Wunsch-Solo-Mütter“ auf ihrem Weg zum eigenen Kind.

Hier besteht die Möglichkeit eine Behandlung mit Spendersamen durchzuführen. Die Spendersamenbehandlung kann im Rahmen einer intrauterinen Insemination oder einer künstlichen Befruchtung erfolgen.

Der erste Schritt beginnt mit einem Termin zur Erstberatung. Hierbei klären wir Sie gern über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten auf und geben Ihnen auch erste Informationen zu den kooperierenden Samenbanken mit.

Unsere Kooperationspartner sind hier: Samenbank Berlin, Berliner Samenbank und die European Sperm Bank.

Im Verlauf werden wir nach sorgfältigen Untersuchungen die für Sie passende Behandlungsmethode gemeinsam mit Ihnen auswählen. Bisher beteiligt sich die Krankenkasse leider nicht an den Behandlungskosten. 

Für eine Behandlung mit Spendersamen ist eine rechtliche und psychosoziale Beratung im Vorfeld notwendig. Das Benennen einer „Garantieperson“ ist bei uns keine Voraussetzung. 

 

Das Samenspenderregistergesetz:
Am 01.07.2018 trat das Samenspenderregistergesetz in Kraft. Menschen, die durch Samenspende gezeugt wurden, können beim zentralen Samenspenderregister ab dem 16. Lebensjahr Auskunft über ihre Abstammung erhalten. Umgekehrt erfährt der Spender nicht Ihre Identität oder den Namen Ihres Kindes. Ein Spender kann nicht als Vater eingetragen werden und das Erb- und Unterhaltsrecht sind für Spender nicht gültig.