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Voraussetzungen

Kinderwunschbehandlung

Bevor wir starten können, ist es wichtig, dass die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Ganz ohne Bürokratie geht es leider nicht. 

In der folgenden Liste haben wir alles Wichtige mit den Informationen zur Kostenübernahme Ihrer Kinderwunschbehandlung für Sie zusammengestellt.
 

Voraussetzungen für eine Kinderwunschbehandlung

Medizinische Voraussetzungen:

  • Positiver Röteln-Immunstatus
  • Negativer HIV und Hepatitis Status bei beiden Partnern.

Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch V bei GKV-Patienten:

  • Eine Kostenübernahme kann nur bei verheirateten Paaren erfolgen. Der Anspruch besteht ab Vollendung des 25. Lebensjahres und endet für Frauen mit Vollendung des 40. Lebensjahres, für Männer mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
  • Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen.
  • Der Eigenanteil ist bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch. Unsere Mitarbeiterinnen informieren Sie über den aktuellen Stand.
  • Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet.
  • Die medizinische Notwendigkeit der ICSI muss vom Arzt dokumentiert sein. Sie ist nur bei Infertilität (Unfruchtbarkeit) des Mannes, ggf. bei fehlender Fertilisierung nach vorheriger In-vitro-Fertilisationsbehandlung (IVF), gegeben.
  • Es muss im Vorfeld der Behandlung eine Beratung durch eine hierfür autorisierte Einrichtung stattgefunden haben.
  • Maximal sind drei Behandlungsversuche möglich; vorangegangene Versuche der künstlichen Befruchtung werden angerechnet.
  • Soweit Ehegatten bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten der Maßnahmen/Untersuchungen für den Ehegatten, der bei ihr versichert ist.

Kosten der Kryokonservierung werden in der Regel nicht übernommen.

 

Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen als GKV-​Leistung – G-BA beschließt Richtlinie

Der G-BA (Abt. Methodenbewertung) hat die Richtlinie zur Kostenübernahme für fertilitätsprotektive Maßnahmen beschlossen. Bis zu ihrer endgültigen Umsetzung ist noch die Stellungnahme des Bewertungsausschusses (innerhalb von 6 Monaten) erforderlich. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.

Die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen sind künftig unter bestimmten Voraussetzungen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei der Behandlung von Erkrankungen können Therapien zum Einsatz kommen, bei denen die Gefahr besteht, dass diese die Fertilität beeinträchtigen oder zu deren Verlust führen. [...]

Hier erhalten Sie weitere Informationen

 

Kinderwunsch in lesbischen Partnerschaften oder bei alleinstehenden Frauen

Auch in vielen lesbischen Partnerschaften oder bei alleinstehenden Frauen ist der Kinderwunsch eine große Herzensangelegenheit. Wir freuen uns, auch lesbische Paare und alleinstehende Frauen auf dem Weg zum Wunschkind begleiten zu dürfen. 

Gerne beantworten wir vorab die wichtigsten Fragen für Sie: 

Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Behandlung mit Fremdsamen ist eine rechtliche und eine psychosoziale Beratung. Lesbische Paare müssen nicht mehr zwingend verheiratet sein. 

Behandlung: 
Der erste Schritt beginnt mit einem Termin zur Erstberatung. 
Hierbei klären wir Sie gern über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten auf und geben Ihnen auch erste Informationen zu den kooperierenden Samenbanken mit. Im Verlauf werden wir nach sorgfältigen Untersuchungen die für Sie passende Behandlungsmethode gemeinsam mit Ihnen auswählen. Bisher beteiligt sich die Krankenkasse leider nicht an den Behandlungskosten.

Samenspende:
Mithilfe der Samenspende können wir den Kinderwunsch auch lesbischen Paaren und alleinstehenden Frauen erfüllen. Alle Spender einer Samenbank werden sorgfältig auf Krankheiten untersucht. Zudem werden alle rechtlichen Faktoren für die Spende über die Samenbank abgewickelt. Viele Paare oder alleinstehende Frauen scheuen den Weg zur Kinderwunschklinik/Samenbank und suchen auf eigene Faust einen Samenspender. Dies bringt sowohl gesundheitliche, als auch rechtliche Probleme mit sich, da eine ausreichende Überprüfung hier nicht erfolgen würde.

Wir begleiten Sie gern auf Ihrem Weg. Sprechen Sie uns an!