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Wichtige Fragen & Antworten

Für Sie zusammengestellt

Sie haben noch Fragen?

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Kinderwunschbehandlungen.  

Häufig gestellte Fragen

Aufgrund der Tatsache, dass bei einem stimulierten Zyklus mehrere Eibläschen zur Reife gelangen können, ist die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft gegenüber den natürlichen Verhältnissen erhöht.

In seltenen Fällen kann es zum sogenannten Überstimulationssyndrom, einer Überreaktion der Eierstöcke, kommen. Dies geht einher mit der Bildung von Eierstockzysten, im Extremfall mit Ansammlung von Flüssigkeit in Lunge und Bauchhöhle. Selten ist ein stationärer Aufenthalt in der Klinik erforderlich.

Die durchschnittliche Schwangerschaftsrate nach Inseminationen liegt bei etwa 11 %.

Die durchschnittliche Schwangerschaftsrate nach IVF bzw. ICSI liegt bei ca. 32% (Jahrbuch 2004/Deutsches IVF-Register).

Die zu erwartende Schwangerschaftsrate nach Kryokonservierung liegt bei ca. 30%.

Bei einem Transfer von 2 Embryonen ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer Zwillingsschwangerschaft ca. 20%, bei einem Transfer von 3 Embryonen ist die Wahrscheinlichkeit der Zwillingsschwangerschaft ca. 27% und des Eintretens einer Drillingsschwangerschaft ca. 3-4% in Abhängigkeit des Alters der Mutter.

Einzeluntersuchungen weisen darauf hin, dass es bei Behandlungen der assistierten Fortpflanzungsmedizin nur zu einem ganz gering erhöhten Auftreten von Fehlbildungen kommt. Zum größten Teil beruht dies auf einem etwas erhöhten genetischen Hintergrundrisiko der betroffenen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.

Für gesetzlich versicherte, miteinander verheiratete Paare gelten mit dem GMG ab 1. Januar 2004 neue Kostenregelungen durch die Krankenkassen. Danach müssen alle Behandlungskosten zur Hälfte von den Versicherten getragen werden! Die Anzahl der Behandlungen (Insemination im stimulierten Behandlungszyklus, In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird auf drei Zyklen begrenzt; eine Ausnahmeregelung für darüber hinausgehende Zyklen gibt es nicht mehr.
Ohne Möglichkeit einer Ausnahmeregelung ist auch festgelegt, dass beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben müssen. Frauen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben sowie Männer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, haben keinen Anspruch auf eine von den gesetzlichen Krankenkassen (teil-)bezahlte Behandlung.

Privat versicherte Paare haben Anspruch auf Kostenerstattung für 3 bis 4 Behandlungszyklen. Hierbei unterscheiden die meisten Versicherer nach einem sogenannten Verursacher-Prinzip; d.h., dass der Kostenträger desjenigen Partners zuständig ist, bei dem die Ursache für die Kinderlosigkeit liegt.