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NRW streicht Förderung für Kinder­wunsch­behandlung

Paare mit Kinderwunsch sollen künftig keine finanzielle Förderung mehr vom Land NRW erhalten. Grund dafür seien gekürzte Fördermittel des Bundes. 

Bis Ende 2023 beteiligten sich an den Kosten für Kinderwunschbehandlungen neben der gesetzlichen Krankenkasse (50 Prozent), auch unter bestimmten Bedingungen das Land NRW und der Bund (zusammen 25 Prozent). Paare hatten demnach nur noch einen Eigenanteil von 25 Prozent zu tragen. 
Doch nun möchte das Land NRW die finanzielle Förderung für eine Kinderwunschbehandlung bei ungewollt kinderlosen Paaren streichen (vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags). 

Für Kinderwunschpaare bedeutet das konkret: Der Eigenanteil würde von 25 Prozent auf 50 Prozent steigen. 

Nähere Information zur Streichung der Förderung finden Sie in diesem Artikel:

www1.wdr.de/nachrichten/kinderwunsch-behandlung-foerderung-gestrichen-nrw-100.html